Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
PhysioWerk Ulm GbR
Frauenstraße 28
89073 Ulm
Vertreten durch:
Anne Münzer
Lukas Schuster
§1 — Allgemeine Bestimmungen
Folgende AGB sind Grundlage aller in Textform, schriftlich oder elektronisch, vereinbarten Verträge mit PhysioWerk Ulm Anne Münzer und Lukas Schuster, GbR im Folgenden PhysioWerk Ulm GbR genannt. Nebenabreden gelten nur dann als anerkannt, wenn in Textform dargelegt. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Inanspruchnahme der ersten Leistung bei PhysioWerk Ulm GbR gelten diese Bestimmungen als angenommen.
§2 — Einsicht AGB, Datenschutz
Die zwischen PhysioWerk Ulm GbR und den Vertragspartner:innen geltenden AGB sind in der Praxis schriftlich ausgehangen bzw. jederzeit einsehbar und das in ihrer aktuellsten Ausfertigung. Ebenso sind sie auf der Internetseite unter dem Menüpunkt „AGB“ aufgeführt. Jede Vertragspartner:in hat ein Recht auf eine persönliche Ausfertigung für die eigenen Unterlagen. Ist dies gewünscht, teilt die Patient:in dies bitte mit. Die Datenschutzerklärung, für die Art und Weise des Umgangs mit sensiblen Daten, ist ebenfalls schriftlich in der Praxis ausgehangen und jederzeit zugänglich und einsehbar. Ebenso ist sie auf der Internetseite unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ hinterlegt. Auch hier hat die Patient:in das Recht, auf ein Exemplar für die eigenen Unterlagen, wenn dies gewünscht ist. Dazu kommt die Patient:in auf die Mitarbeiter:innen der Praxis zu.
§3 — Behandlung / Leistungserbringung
Die Inanspruchnahme aller Heilmittelbehandlungen und Gesundheitssportangebote erfolgen
auf Wunsch der Patient:in und dienen der langfristigen Beseitigung und Linderung
bestehender gesundheitlicher Einschränkungen und der Optimierung bzw. dem Erhalt der
körperlichen Leistungsfähigkeit.
§4 — Schweigepflicht
Alle durch PhysioWerk Ulm GbR durchgeführten Leistungen in Therapie und Sport erfolgen nach Absprache und Einverständnis mit der Patent:in, die sich verpflichtet, Fragen zu ihrer Person, speziell solche, den Gesundheitszustand und bisherige Therapieverläufe betreffend, umfassend zu beantworten bzw. für die Behandlung und Trainingssteuerung wichtige Informationen selbstständig anzugeben. Notwendige Absprachen mit behandelnden Ärzt:innen, interdisziplinären Kolleg:innen verwandter Fachbereiche oder Absprache im praxisinternen Kollegium von PhysioWerk Ulm GbR, die zur Optimierung der Therapie und des Trainings dienen, dürfen durchgeführt werden. Dafür sind die involvierten Mitarbeiter:innen von PhysioWerk Ulm GbR von der Schweigepflicht befreit. Bezüglich der Terminabsprache entbindet die Patient:in die Praxis von der Schweigepflicht gegenüber den, unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbaren Personen.
§5 — Termine / Terminabsagen oder Terminausfall
Vereinbarte Termine für Therapie und Training bei PhysioWerk Ulm GbR sind wahrzunehmen. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, ist die Praxis mit einem Vorlauf von 24 Stunden davon telefonisch in Kenntnis zu setzen. Sollte das Telefon nicht durch eine:n Mitarbeiter:in besetzt sein, gilt auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter als gültig, wenn diese Nachricht den Namen der Patient:in und die Uhrzeit des ursprünglich vereinbarten Termins enthält und die Nachricht 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin auf das Band gesprochen wurde. Wird der Termin nichtfristgerecht abgesagt, ist PhysioWerk Ulm GbR berechtigt der Patient:in die Kosten für den nicht wahrgenommenen Termin privat in Rechnung zu stellen.
§6 — Verspätungen
Sollte sich die Patient:in verspäten, so verkürzt sich die Behandlungszeit und die verspäteten Zeiteinheiten. Sollte sich der/die behandelnde Therapeut:in oder Sportwissenschaftler:in verspäten, was aus betrieblichen Gründen nicht auszuschliessen ist, wird der Termin um die entsprechende Zeit verlängert, wenn der Betrieb dies ermöglicht und es für die Patient:in eine zumutbare Belastung darstellt. Bei großem Versäumnis, durch die Mitarbeiter:innen des Betriebs verschuldet, kann die Einheit auch über eine Gutschrift abgegolten werden und der Termin wird nachgeholt.
§7 — Zahlungsbedingungen
Patient:innen, die auf Grundlage einer Heilmittelverordnung die therapeutischen Leistungen von PhysioWerk Ulm GbR in Anspruch nehmen, verpflichten sich bei ihrem ersten Termin die Heilmittelverordnung (Rezept) und ihre Versichertenkarte (bei gesetzlich versicherten Patient:innen) vorzulegen und den Eigenanteil, der von den Gesetzlichen Krankenversicherern auf Rezeptleistungen erhoben wird, in Bar, per Kartenzahlung oder auf Rechnungsausstellung zu zahlen. Privat versicherte Personen, füllen ein Anmeldeformular bzgl. Ihrer persönlichen Angaben wahrheitsgetreu aus und bekommen bei Ihrem ersten Termin oder auf Anfrage auch gerne vor ihrem ersten Termin eine Honorarvereinbarung (auch als Behandlungsvertrag bekannt) ausgehändigt, die zu unterschreiben ist.
Wird der Praxis keine Heilmittelverordnung vorgelegt, kann der vereinbarte Termin durchgeführt werden, wird den Patient:innen aber privat, zu den geltenden Konditionen von PhysioWerk Ulm GbR, in Rechnung gestellt.
§8 — Rücktrittsrecht der Patientin oder des Patienten
Sollte die Patient:in mit den erbrachten Leistungen des Angebots bzgl. Physiotherapie bei PhysioWerk Ulm GbR nicht zufrieden sein oder sollte eine Änderung des Gesundheitszustandes dazu führen, dass die Patient:in bereits gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann, da sich ggf. eine Kontraindikation ergeben hat und kann sie oder er dies argumentativ nachvollziehbar darlegen (in Schriftform und im Bedarfsfalle mit einem ärztlichen Attest), kann sie oder er vom Behandlungshonorarvertrag (Privatpatient:innen) und von gebuchten Terminen (Gesetzlich versicherte Patient:innen) zurücktreten. Im Zuge dessen ist sie oder er aber nicht berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen in der Abrechnung zu verhandeln. Genauer bedeutet dies, dass bereits erbrachte Leistungen in vollem Umfang zu zahlen sind. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag inklusive der dazugehörigen Begründung ist ausschließlich in Schriftform an PhysioWerk Ulm GbR zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten angesetzten Termin in der Praxis vorliegen. Kund:innen, die das Angebot des Gesundheitssports in Anspruch nehmen (Personal Training, Gesundheitssportkurse, Mitgliedertraining) werden mit einer Gutschrift über den Restwert, der nicht in Anspruch genommenen Leistungen entschädigt. Auch hier ist eine ausreichende und nachvollziehbare Begründung in Schriftform vorzulegen. Das Recht auf Rückerstattung oder Auszahlung von Leistungen, die im Vorfeld bzw. als Paket gebucht wurden, besteht seitens der Patient:in nicht.
§9 — Rücktrittsrecht der Praxis
Die Physiotherapeut:innen und Sportwissenschaftler:innen von PhysioWerk Ulm GbR sind berechtigt, die Behandlung bzw. das Training abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn die Patient:in bzw. Kund:in Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche und wichtige Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzureichend, lückenhaft oder gar nicht erteilt.
§10 — Haftungsausschluss
PhysioWerk Ulm GbR schliesst jedwede Haftung für Schäden an Patient:innen bzw. Kund:innen oder deren Eigentum aus, die wegen Nichtbeachtung der AGBs, durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit der Patient:innen entstehen, aus. Die Haftung für Diebstahl oder ähnliches ist ausgeschlossen.
§11 — Vertragsbedingungen
Grundsätzlich gelten die, zwischen PhysioWerk Ulm GbR und der Vertragspartner:in geschlossenen schriftlichen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in Schriftform erfolgen und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
§12 — Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind angehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame zu Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst Nahe kommt. Sollten die AGB nicht innerhalb von 14 Tagen einen Widerspruch erfahren, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.
§13 — Schlussbestimmung
Die in der Arbeit mit den Patient:innen und Kund:innen getätigten Aussagen der Inhaberin, des Inhabers oder der Mitarbeiter:innnen von PhysioWerk Ulm GbR, beruhen immer auf dem Kenntnisstand der jeweiligen Personen. Da es zu einigen Themen der Bereiche Physiotherapie und Sportwissenschaft zum Einen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt und zum Anderen immer neue Erkenntnisse aus der Forschung und letzteres in einer Menge, derer es manchmal schwer ist zu folgen, erfolgen die Aussagen durch Inhaberin, Inhaber und Mitarbeiter:innen nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Anspruch darauf zu erheben, die aktuell anerkannteste, evidenzbasierteste und beste Aussage oder Therapieanwendung erhoben zu haben. Des Weiteren ist es auch immer eine individuelle Entscheidung, die sich multifaktoral begründet.
Stand 01. März 2023